AGB

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit unserer Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

Provision bei Vermietungen:

Die Provision für den Nachweis, oder die Vermittlung eines Mietobjektes für die private Nutzung beträgt 2 Monatsmieten von der Kaltmiete zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten beträgt die Provision 3 Monatsmieten von der Kalt- miete zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, jeweils zahlbar vom Mieter an ONTL-Immobilien.

Provision bei Verkäufen:

Die Provision für den Nachweis, oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beträgt 3 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehr- wertsteuer bei Objekten über VK 50.000,-- Euro. Ist der Verkaufspreis unter 50.000,-- Euro, so wird statt 3% ein Prozentsatz von 4,5 % berechnet, jeweils zahlbar vom Käufer an ONTL-Immobilien nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.

1. Provisionen:

Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Provision gilt auch für den Fall der Objekt- verschiedenheit (Abschluß eines Vertrages über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Exposés Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können. Der Provisionsanspruch ist unmittelbar nach Abschluß des Mietvertrages bezw. notariellen Kaufvertrages fällig.

Des weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Provisionsanspruches keines weiteren Vertrages.

Der Empfänger unserer Exposés hat uns unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in unseren Exposés bezeichnete Objekt bzw. von uns nachge- wiesenen Objektes oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

2. Haftung:

Wir erklären hiermit, daß die im Exposé gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters keine Haftung übernehmen.

3. Kenntnis über Objekte:

Der Kauf- oder Mietinteressent ist darüber informiert, daß im Falle der Kenntnis des Objektes oder Eigentümers dies uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Informationen aus unseren Exposés an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.


4. Weitergabe der Objekte an Dritte:

Unsere Exposés und Informationen sind nur für den ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Sie sind entsprechend vertraulich zu behandeln. Der Bruch der Vertraulichkeit zieht volle Schadensersatz- verpflichtungen nach sich.

5. Allgemeines:

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung, bzw. Verpachtung sind vorbe- halten. Mit Einholung von Informationen von uns erkennt der Käufer bzw. Mieter die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit unserer Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

Provision bei Vermietungen:

Die Provision für den Nachweis, oder die Vermittlung eines Mietobjektes für die private Nutzung beträgt 2 Monatsmieten von der Kaltmiete zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten beträgt die Provision 3 Monatsmieten von der Kalt- miete zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, jeweils zahlbar vom Mieter an ONTL-Immobilien.

Provision bei Verkäufen:

Die Provision für den Nachweis, oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beträgt 3 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehr- wertsteuer bei Objekten über VK 50.000,-- Euro. Ist der Verkaufspreis unter 50.000,-- Euro, so wird statt 3% ein Prozentsatz von 4,5 % berechnet, jeweils zahlbar vom Käufer an ONTL-Immobilien nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.

1. Provisionen:

Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Provision gilt auch für den Fall der Objekt- verschiedenheit (Abschluß eines Vertrages über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Exposés Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können. Der Provisionsanspruch ist unmittelbar nach Abschluß des Mietvertrages bezw. notariellen Kaufvertrages fällig.

Des weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Provisionsanspruches keines weiteren Vertrages.

Der Empfänger unserer Exposés hat uns unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in unseren Exposés bezeichnete Objekt bzw. von uns nachge- wiesenen Objektes oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

2. Haftung:

Wir erklären hiermit, daß die im Exposé gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters keine Haftung übernehmen.

3. Kenntnis über Objekte:

Der Kauf- oder Mietinteressent ist darüber informiert, daß im Falle der Kenntnis des Objektes oder Eigentümers dies uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Informationen aus unseren Exposés an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.


4. Weitergabe der Objekte an Dritte:

Unsere Exposés und Informationen sind nur für den ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Sie sind entsprechend vertraulich zu behandeln. Der Bruch der Vertraulichkeit zieht volle Schadensersatz- verpflichtungen nach sich.

5. Allgemeines:

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung, bzw. Verpachtung sind vorbe- halten. Mit Einholung von Informationen von uns erkennt der Käufer bzw. Mieter die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.

ONTL Immobilien 
Wittener Str. 33
42289 Wuppertal
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